Begleiteter Umgang

Als anerkannter Freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe bieten wir Begleiteter Umgang auf Anordnung der Familiengerichte sowie als Leistungsangebot für das Jugendamt Mönchengladbach an.
Kann keine Einigung zwischen den Eltern – auch unter Zuhilfenahme von Beratungsdiensten – erzielt werden, wird das Familiengericht auf Antrag tätig.
In einem familiengerichtlichen Beschluss wird für alle Beteiligten verbindlich eine
Umgangsregelung festgelegt. Diese ist für die Eltern verbindlich und muss eingehalten werden.
Der Kinderschutzbund hilft mit seinen Fachkräften bei der Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung von Umgängen zwischen Kindern und Eltern oder anderen dem Kind nahestehenden Personen.
Die Treffen finden in den Räumen des Kinderschutzbundes Mönchengladbach statt.
Diese sind kindgerecht eingerichtet und bieten vielfältige Spielmöglichkeiten.
Ziel dieses Angebotes ist, die Eltern dabei zu unterstützen, die Umgänge zukünftig
eigenständig und gemeinsam, an den Bedürfnissen des Kindes orientiert, durchführen zu können.


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